Aktuelles - Gemeindenachrichten

Der Gemeinderat hat auf Grundlage der Machbarkeitsstudie des Büros Meixner beschlossen, das Grundkonzept der Variante 3 als Vorgabe im noch durchzuführenden VgV-Verfahren mit eventuellen Architektenwettbewerb weiterzuverfolgen.

Die Kurzbeschreibung Variante 3 bedeutet:

  • Neubau einer Schulturnhalle anstelle des heutigen „Lehrerwohnhauses“.
  • Neubau Schulerweiterung anstelle des heutigen Schulturnhalle
  • Umbau der bestehenden Schule mit energetischer Grundsanierung

Die Bundesregierung hat 2023 die Abschaffung des ein Jahr gültigen Kinderreisepasses beschlossen. Seit dem 1. Januar 2024 können Eltern daher für ihre Kinder ausschließlich einen normalen, sechs Jahre gültigen Reisepass oder Personalausweis beantragen.

Diese Dokumente werden Ihnen nicht mehr am gleichen Tag vor Ort von uns ausgestellt, sondern in der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Bitte berücksichtigen Sie daher für Ihre Urlaubsplanung eine Lieferzeit von ca. 2-3 Wochen für den Personalausweis und 4-6 Wochen für den Reisepass.

Bitte bedenken Sie, dass für die Antragsstellung die Zustimmung von beiden Elternteilen nötig ist. Die entsprechende Zustimmungserklärung mit weiteren zur Antragsstellung wichtigen Informationen habe wir Ihnen hier verlinkt.

Die Künstlergruppe Farbenspiel stellt ihre Bilder mit dem Titel „Traum-/Fantasielandschaften“ im Foyer des Rathauses aus. Die Künstler möchten mit ihren Bildern die Träume und Fantasie des Betrachters anregen. Die Künstlergruppe steht unter der Leitung von Robert Grundler und stellt ihre Werke gerne in Schulen, Krankenhäusern und Rathäusern aus.
Farbenspiel Foto 3Farbenspiel Foto 4

 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Werke können ab dem 7. Februar zu den Öffnungszeiten im Rathaus besichtigt werden.


Hinweis für alle Vermieter von Wohnungen
Vermieter sind seit 01.11.2015 verpflichtet, bei der Anmeldung einer Wohnung mitzuwirken. Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person dem Meldepflichtigen eine Bestätigung des Einzugs zur Vorlage bei der Meldebehörde ausstellen muss.  Wohnungsge-ber ist, wer die Wohnung zur Verfügung stellt. Dies ist in erster Linie der Vermieter, welcher selbst Wohnungseigentümer sein kann oder aber auch Hauptmieter, der seinen Wohnraum unter-vermietet. Der Mietvertrag erfüllt nicht die gesetzlich bestim-mten Voraussetzungen. Eine Wohnungsgeberbestätigung finden Sie auf unserer Homepage im Formularcenter.