Aktuelles - Gemeindenachrichten

Seit 01.07.2024 gilt eine wichtige Änderung zur Einreichung von Bauanträgen. Ab diesem Zeitpunkt sind Bauanträge, ob digital oder in Papierform nicht mehr über die Gemeinde Bockhorn sondern direkt beim Landratsamt Erding einzureichen. Ab diesen Zeitpunkt ist eine digitale Abgabe der Bauanträge über das Bayernportal möglich. Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr unter
https://www.digitalerbauantrag.bayern.de

Ausgenommen von dieser Regelung sind Anträge im Freistellungsverfahren und Isolierte Befreiungen. Die Bearbeitung dieser Anträge bleibt weiter in der Zuständig-keit der Gemeinden. Bitte weisen Sie als Bauherr ihre Planer auf diese wichtige Änderung hin.



Hinweis für alle Vermieter von Wohnungen
Vermieter sind seit 01.11.2015 verpflichtet, bei der Anmeldung einer Wohnung mitzuwirken. Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person dem Meldepflichtigen eine Bestätigung des Einzugs zur Vorlage bei der Meldebehörde ausstellen muss.  Wohnungsge-ber ist, wer die Wohnung zur Verfügung stellt. Dies ist in erster Linie der Vermieter, welcher selbst Wohnungseigentümer sein kann oder aber auch Hauptmieter, der seinen Wohnraum unter-vermietet. Der Mietvertrag erfüllt nicht die gesetzlich bestim-mten Voraussetzungen. Eine Wohnungsgeberbestätigung finden Sie auf unserer Homepage im Formularcenter.

Der Gemeinderat hat auf Grundlage der Machbarkeitsstudie des Büros Meixner beschlossen, das Grundkonzept der Variante 3 als Vorgabe im noch durchzuführenden VgV-Verfahren mit eventuellen Architektenwettbewerb weiterzuverfolgen.

Die Kurzbeschreibung Variante 3 bedeutet:

  • Neubau einer Schulturnhalle anstelle des heutigen „Lehrerwohnhauses“.
  • Neubau Schulerweiterung anstelle des heutigen Schulturnhalle
  • Umbau der bestehenden Schule mit energetischer Grundsanierung