GEWAN - über diese EDV-Lösung des IT-Dienstleistungszentrums des Freistaats Bayern im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erfasst die Gemeinde Bockhorn gewerberechtliche Vorgänge wie Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen. Kürzlich wurde eine neue Komponente GEWAN|Bürger-Online eingerichtet und freigeschaltet, womit Gewerbeanmeldungen von unseren Bürgerinnen und Bürgern nun bequem von zuhause aus elektronisch erfasst und online bei der Gemeinde eingereicht werden können.
Zugang zur Online-Gewerbeanmeldung mit Authentisierung GEWAN|Bürger-Online mit Bayern-ID »
Die korrekte Schreibweise des Straßennamens kann in Zweifelsfällen über das offizielle Straßenverzeichnis der Gemeinde Bockhorn ermittelt werden.
Unabhängig von der Rechtsform der neu aufgenommenen unternehmerischen Tätigkeit sind die Existenzgründer verpflichtet, das zuständige Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs bzw. nach Aufnahme der Tätigkeit zu informieren und Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zu erteilen (§ 138 Absatz 1b Satz 1 und Absatz 4 der Abgabenordnung AO). Je nach Rechtsform sind die Auskünfte auf dem jeweils zutreffenden „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu erteilen. Dieser ist elektronisch zu erfasssen.
Weiterführende Erleuterungen zur Registrierung bei "Mein ELSTER" stehen dem Existenzgründer unter www.elster.de unter dem Schlagwort „Benutzerkonto erstellen“ zur Verfügung. Dort werden auch die bestehenden Registrierungsmöglichkeiten mittels Zertifikatsdatei, ElsterSecure, Personalausweis, Sicherheitsstick oder Signaturkarte erläutert.
Auf den Internetseiten der Finanzämter sowie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender kann der Existenzgründer weitere Informationen und Tipps zur Existenzgründung erhalten und sich über Fristen und Termine, sowie über Wissens-wertes rund um die Umsatzsteuer und Rechnungsstellung informieren.