Fluglärmschutzbeauftragter

Durch Beschluss des Bayerischen Landtages wurden im Jahr 1974 Beauftragte für den Fluglärmschutz bestellt. Sie nehmen in neutraler Funktion eine Mittlerrolle zwischen den Bürgern und allen Beteiligten am Luftverkehr wahr.  

Falls Sie Informationen über ein einzelnes Fluglärmereignis wünschen, werden möglichst genaue Angaben benötigt:

Datum, Uhrzeit, Ort, Beschreibung des Luftfahrzeuges (evtl. amtliches Kennzeichen) und Angaben zum beobachteten Flugverlauf. Mit diesen Angaben wenden Sie sich an den Lärmschutzbeauftragten im Luftamt Südbayern. 

 

Aktuelle Fluglärm-Messberichte für die Gemeinde Bockhorn stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Ein hilfreiches Tool zur Live Beobachtung der Flugrouten und Einhaltung der Flugkorridore bietet Ihnen "flightradar24 LIVE AIR TRAFFIC" unter www.flightradar24.com »

Wie viel Verkehr ist gerade am Himmel über Berlin? Aus welchen Richtungen wird der Frankfurter Flughafen angeflogen? Das System "STANLY_Track" zeigt die Darstellung von Flugverläufen im Nahbereich deutscher Verkehrsflughäfen. Darüber hinaus werden unter www.dfs.de » die An- und Abflüge der Flughäfen Zürich, Basel und Salzburg dargestellt.

Eine "Fluglärmseite" der Flughafen München GmbH (FMG) ist unter www.munich-airport.de » abrufbar.

Die Flughafen München GmbH (FMG) hat auch eine "Online-Fluglärmüberwachung" eingerichtet, welche über die Website https://travis-web01.munich-airport.de/data/travis.php » geladen werden kann.

 

Fluglärmschutzbeauftragter

flughafen
Dr. Robert Biberger
Fluglärmschutzbeauftragter des Luftamts Südbayern
für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben
Telefon: +49 (89) 2176-2587
Fax: +49 (89) 2176-402587
E-Mail: robert.biberger@reg-ob.bayern.de
Zimmer: 1422

Luftamt Südbayern