drittestartbahnStellungnahme zum Raumordnungsverfahren für eine 3. Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens München

Gemäß einstimmigem Gemeinderatsbeschluss vom 07.11.2006 hat die Gemeinde Bockhorn im Raumordnungsverfahren gegenüber der Regierung von Oberbayern folgende Stellungnahme abgegeben:

Die Bevölkerung der Gemeinde Bockhorn hat bereits jetzt stark unter dem Fluglärm und durch den seit Inbetriebnahme des Flughafens stark zunehmenden Straßenverkehr zu leiden. So hat sich das Verkehrsaufkommen seitdem, insbesondere auf der Bundesstraße 388 und Staatsstraße 2084, annähernd verdoppelt. Auch der Fluglärm hat aufgrund der ständig steigenden Anzahl von Starts und Landungen am Flughafen München stark zugenommen und mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das mit gesunden Lebensbedingungen nicht mehr Vereinbarbar ist.

Durch den Ausbau des Flughafens würden zusätzliche enorme Belastungen auf die Bevölkerung zukommen. Neben der bereits jetzt unzureichenden Straßenanbindung wird auch die angedachte Bahnanbindung über die Walpertskirchner Spange die Lage in der Gemeinde weiter verschärfen.

Das Vorhaben widerspricht dem Landesentwicklungsplan (LEP), das als erstes Ziel der Grundlagen für künftige Entwicklungen vorgibt, dass „gleichwertige und gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen geschaffen und erhalten werden sollen“. Das Flughafenumland ist bereits jetzt sehr viel stärker beeinträchtigt, als alle anderen Gebiete Bayerns. Die FMG begründet ihren Antrag auf Erweiterung nur mit wirtschaftlichen Gründen. Andere Erfordernisse, die für eine nachhaltige Entwicklung unabdingbar sind, werden nicht genannt, obwohl sie in erheblichem Maße durch das Vorhaben tangiert sind. Wirtschaftliche Interessen werden von der FMG über die Schutzinteressen der Bevölkerung gestellt, was unseres Erachtens einen gravierenden Planungsmangel darstellt und zur Ablehnung des Vorhabens führen muss. Durch das Vorhaben würden Eingriffe in die Natur und Landschaft und den Grundwasserhaushalt erfolgen, die irreparabel sind und gegenüber nachfolgenden Generationen nicht zu verantworten wären.

Das Vorhaben wird daher von der Gemeinde Bockhorn abgelehnt. Im Übrigen wird auf die in Zusammenarbeit mit der Schutzgemeinschaft erstellte, umfangreiche 95seitige ergänzende Stellungnahme verwiesen.

Dokumente, die den Flughafen München II betreffen, finden Sie im Downloadbereich Flughafen München »  Aktuelle Dokumente werden zusätzlich direkt verlinkt.

 
DatumEreignisse
20.11.2012

 

Der Rechtsstreit um die dritte Startbahn geht auch nach dem Bürgerentscheid weiter: Bei einem Ortstermin im Erdinger Moos wollen sich die Richter ein Bild machen - doch viel zu sehen gibt es nicht. Der Plan der Flughafenbetreibergesellschaft ist es, eine rechtlich abgesicherte Baugenehmigung zu erstreiten - um dann, möglicherweise in ein paar Jahren, einen erneuten Anlauf zu nehmen und das Projekt durchzusetzen.

(SZ 22.11.12 / Marco Völklein)

 

Juni 2012

 

Bürgerentscheid in München gegen eine 3. Startbahn
Wie in der Frage des Flughafenausbaus weiter vorgegangen wird, bedarf weiterer aufmerksamer Beobachtung.

 

19.09.2011

 

Fluglärm-Messbericht für Grünbach Ergebnisse (Teil 1 , Teil 2 , Teil 3 , Kurzversion ) der Fluglärmmessung vom 6.7. bis 21.8.2011

 

26.07.2011

 

Die Regierung von Oberbayern hat den Planfeststellungsbeschluss zum Antrag der Flughafen München GmbH (FMG) auf Planfeststellung zur Errichtung einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen München erlassen.

 

11.11.2008

 

Die von der Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, festgesetzten Erörterungsabschnitte

 

05.11.2007

 

Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen München

 

18.07.2007

 

14. Sitzung des Nachbarschaftsbeirats

 

20.03.2007

 

Landesplanerische Beurteilung zur 3. Start- und Landebahn

 

01.02.2007

 

Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren für eine 3. Start- und Landebahn  des Verkehsflughafens München (s.o.)

 

01.08.2006

 

Fluglärm-Messbericht für Grünbach

Fluglärmschutzbeauftragter

flughafen
Dr. Robert Biberger
Fluglärmschutzbeauftragter des Luftamts Südbayern
für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben
Telefon: +49 (89) 2176-2587
Fax: +49 (89) 2176-402587
E-Mail: robert.biberger@reg-ob.bayern.de
Zimmer: 1422

Luftamt Südbayern