Fällig für das I. Quartal 2025.

Am 15. Februar 2025 ist der Zahltermin für die vierteljährlich anfallende Grund- und Gewerbesteuer. Die Beträge entnehmen Sie bitte den Bescheiden.
Liegt uns eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch am darauffolgenden Werktag abgebucht. Ansonsten bitten wir um Überweisung auf eines der auf den Bescheiden angegebenen Konten.
Von den Grundsteuerbescheiden (Neues Recht) wurde ein Großteil bereits versandt, ein Teil befindet sich noch in Prüfung, wir bitten hier noch um etwas Geduld.
Bei Fragen steht ihnen Frau Gabriele Gams unter Telefon 08122/9953-19 zur Verfügung.
Beachten Sie bitte auch das dem Bescheid beiliegende Informationsblatt.