Am 23. Februar 2025 findet in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages statt. Die Gemeinde Bockhorn ist in einen Stimmbezirk 01 Bockhorn eingeteilt, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst. Das Wahllokal befindet sich in der Turnhalle der Grundschule Bockhorn, Emlinger Straße 1, 85461 Bockhorn. Bitte bringen Sie zur Abstimmung Ihre Wahlbenachrichtigung (oder Wahlschein) sowie Personalausweis bzw. Reisepass mit. Alle Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen - die Erst- und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Bewerber oder eine Bewerberin im jeweiligen Wahlkreis gewählt, der sogenannte „Direktkandidat“. Die Zweitstimme gilt der Landesliste einer Partei, nach ihr berechnet sich die Aufteilung der Bundestagsmandate unter den Parteien. Sie ist somit die wichtigere Stimme und wird auch als „Kanzlerstimme“ bezeichnet. Beide Stimmen können unabhängig voneinander abgegeben werden. Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen wollen, müssen dazu einen Antrag bei der Gemeinde stellen. Hierzu kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder die Eingabemaske in unserem Bürgerserviceportal: www.buergerservice-portal.de/bayern/bockhorn verwendet werden.
Aufgrund der kurzfristigen Terminplanung bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab 10. Februar herausgegeben werden, wir müssen diesbezüglich um Geduld bitten bis uns alle nötigen Vordrucke (insbesondere die Stimmzettel) vorliegen. Die letzte Möglichkeit zur Abholung der Briefwahlunterlagen besteht am Freitag, 21. Februar 2025, bis spätestens 15.00 Uhr.
Für Fragen rund um die Bundestagswahl steht Ihnen im Rathaus Herr Florian Stein unter Tel. 08122/9953-17 zur Verfügung.