Wann wird gewählt?
Die Wahl findet voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt. Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Wo wird in der Gemeinde Bockhorn gewählt?
Die Gemeinde Bockhorn ist in einen Stimmbezirk 01 Bockhorn eingeteilt, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst. Das Wahllokal befindet sich in der Turnhalle der Grundschule Bockhorn, Emlinger Straße 1, 85461 Bockhorn.

Bitte bringen Sie zur Abstimmung Ihre Wahlbenachrichtigung (oder Wahlschein) sowie Personalausweis bzw. Reisepass mit.

Wer ist wahlberechtigt?
Ihre Stimme abgeben dürfen bei der Bundestagswahl

  • Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • sich seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten
  • und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

An der Bundestagswahl können auch im Ausland lebende Deutsche ohne Wohnung oder Aufenthalt in der Bundesrepublik teilnehmen. Hierzu ist bis spätestens Sonntag, 2. Februar 2025 bei der zuständigen Gemeindebehörde ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen.

Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Wie wird gewählt?
Alle Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen - die Erst- und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Bewerber oder eine Bewerberin im jeweiligen Wahlkreis gewählt, der sogenannte „Direktkandidat“. Die Zweitstimme gilt der Landesliste einer Partei, nach ihr berechnet sich die Aufteilung der Bundestags-mandate unter den Parteien. Sie ist somit die wichtigere Stimme und wird auch als „Kanzlerstimme“ bezeichnet. Beide Stimmen können unabhängig voneinander abgegeben werden.

Briefwahl:
Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen wollen, müssen dazu einen Antrag bei der Gemeinde stellen. Hierzu kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder die Eingabemaske in unserem Bürgerserviceportal unter www.buergerservice-portal.de/bayern/bockhorn verwendet werden.

Aufgrund der kurzfristigen Terminplanung bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab Anfang Februar herausgegeben werden, wir müssen diesbezüglich um Geduld bitten bis uns alle nötigen Vordrucke (insbesondere die Stimmzettel) vorliegen.

Die letzte Möglichkeit zur Abholung der Briefwahlunterlagen besteht am Freitag, 21. Februar 2025, bis spätestens 15.00 Uhr.

Für Fragen rund um die Bundestagswahl steht Ihnen im Rathaus Herr Florian Stein unter Tel. 08122/9953-17 zur Verfügung.