Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Erding-Ost hat in der öffentlichen Sitzung vom 01.10.2024 unter Tagesordnungspunkt 3 die Wasserabgabesatzung (WAS) vom 22.10.2024 beschlossen.
Die Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Die Satzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Erding-Ost wird / wurde durch Abdruck im Amtsblatt des Landratsamtes Erding Nr. 44/2024 (Seite 240 - 250) am 23.10.2024 amtlich bekanntgegeben.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Erding-Ost hat in der öffentlichen Sitzung vom 01.10.2024 unter Tagesordnungspunkt 3 die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 22.10.2024 beschlossen.
Die Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Die Satzung des Zweckverbandes zur Wasser-versorgung Erding-Ost wird / wurde durch Abdruck im Amtsblatt des Landratsamtes Erding Nr. 44/2024 (Seite 251 - 256) am 23.10.2024 amtlich bekanntgegeben.
Die Satzungen liegen ganzjährig in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Erding-Ost in 85461 Bockhorn, Gewerbestraße 2 / Mauggen, auf und können hier zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bockhorn, 24.10.2024