Die Bearbeitungsdauer für die Neuausstellung eines Personalausweises kann bis zu drei Wochen, für einen Reisepass derzeit sogar bis zu 12 Wochen in Anspruch nehmen. Die Gemeinde Bockhorn bittet Sie, Ihre Dokumente auf Gültigkeit hin zu überprüfen. Seit dem 01. Januar 2024 können Eltern für Ihre Kinder nur noch einen elektronischen Reisepass oder einen Personalausweis für Personen unter 24 Jahren beantragen. Nach der Abschaffung des Kinderreisepasses ist der Andrang bei der Bundesdruckerei entsprechend hoch. Bitte denken Sie also frühzeitig an die Beantragung, wenn Sie für Ihr Kind zum Ferienbeginn ein Ausweisdokument benötigen. (Kosten: Personalausweis 22,80 €, Reisepass 37,50 €, 70,00 € f. Erw.).

Erkundigen Sie sich bitte vor Reiseantritt beim Reisebüro oder unter www.auswaertiges-amt.de, welche Ausweisdokumente das Reiseland akzeptiert. Wir bitten Sie auch um Verständnis, dass wir Sie hierzu nicht beraten können. Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers (gilt auch für Kinder) unter Vorlage eines aktuellen, biometrischen Lichtbildes, sowie des bisherigen Ausweisdokuments erforderlich. Das Passamt weist darauf hin, dass auch für Säuglinge und Kleinkinder beim Grenzübergang ein Reisedokument erforderlich ist. Die Zustimmungserklärung zur Ausstellung von Ausweisdokumenten für Kinder mit weiteren Informationen haben wir unter folgendem QR-Code für Sie hinterlegt.

QR Code Zustimmugserklaerung KinderpaesseBei Fragen stehen Ihnen Frau Kotnik, Frau Bayerl und Frau Stern unter Telefon 08122/ 9953-16 bzw. -15 oder -12 oder per E-Mail unter
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