GrenzzeichenNachdem vermehrt nicht befestigte Grenzsteine gefunden wurden, weisen wir auf folgendes hin:

Die Eigentümer und die Nutzungs-berechtigten von Grundstücken haben gem. Art. 9 Abmarkungsgesetz dafür zu sorgen, dass angebrachte Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Ausgerissene, verschobene oder gar entfernte Grenzzeichen sind unverzüglich an das Vermessungsamt Erding, Telefon 08122/9600 zu melden, damit diese zusammen mit einem Feldgeschworenen wieder ordnungsgemäß hergestellt werden können. Weiterhin sind alle betroffenen Grundstückseigentümer zu informieren.

Soweit die Gemeinde Bockhorn als Grundstückseigentümer betroffen ist, bitten wir um Meldung an Frau Bayerl, Tel.: 08122/9953-15 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Generell wird darauf hingewiesen, dass vereinzelt durch unsachgemäße Bearbeitungsweise von landwirtschaftlichen Grundstücken, die Stabilität der unmittelbar anliegenden Straßen und Wege beeinträchtigt wird. Bitte nehmen Sie Rücksicht, um den Zustand der Straßen und Wege nicht unnötig zu gefährden.