Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Die u.g. Tabellen zeigen die vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert das Führerscheindokument seine Gültigkeit. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Fahrerlaubnis) bleibt bestehen.

Das Landratsamt bittet die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises dieser Geburtsjahrgänge in der nächsten Zeit den Umtausch zu beantragen, da der Führerschein in der Bundesdruckerei bestellt werden muss und die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt.

Zur Antragstellung braucht man ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passfoto, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und den Führerschein. Der Antrag ist auf der Homepage (www.landkreis-erding.de Führerscheinstelle - Führerscheinumstellung/Ersatzführerschein) hinterlegt und kann vorab zu Hause ausgefüllt werden.

Die Unterlagen müssen dann persönlich nach Online-Terminreservierung in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden (beachten Sie auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung). Die Gebühr für den Umtausch beträgt derzeit 25,30 Euro und bei Direktversand nach Hause zusätzlich 5,00 Euro.

Wir bitten die Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger in dem Zeitraum umzutauschen, in dem Sie laut der folgenden Tabelle vorgesehen sind:

Umtausch Fuehrerschein Tabelle