Hinweis für alle Vermieter von Wohnungen
Vermieter sind seit 01.11.2015 verpflichtet, bei der Anmeldung einer Wohnung mitzuwirken. Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person dem Meldepflichtigen eine Bestätigung des Einzugs zur Vorlage bei der Meldebehörde ausstellen muss.  Wohnungsge-ber ist, wer die Wohnung zur Verfügung stellt. Dies ist in erster Linie der Vermieter, welcher selbst Wohnungseigentümer sein kann oder aber auch Hauptmieter, der seinen Wohnraum unter-vermietet. Der Mietvertrag erfüllt nicht die gesetzlich bestim-mten Voraussetzungen. Eine Wohnungsgeberbestätigung finden Sie auf unserer Homepage im Formularcenter.