Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl 2023
Am 8. Oktober findet in Bayern die Wahl der Abgeordneten des Bayerischen Landtages und der Bezirksräte statt. Das Wahlrecht ist eines der grundlegenden staatsbürgerlichen Rechte. Alle Wahlberechtigten sollten davon Gebrauch machen und so ihrer Meinung Geltung verschaffen.
Wann wird gewählt?
Die Wahl findet am 8. Oktober 2023 statt. Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Wo wird in der Gemeinde Bockhorn gewählt?
Die Gemeinde Bockhorn ist in zwei Stimmbezirke eingeteilt, die folgendermaßen abgegrenzt sind:
Stimmbezirk 01 Nord-West (Bockhorn, Grünbach und Umgebung)
Aurlfing, Bergarn, Bockhorn, Deimling, Emling, Graß, Grünbach, Haselbach, Hecken, Heckenberg, Heiderl, Kreuthhäusl, Oberstrogn, Reisach, Riedersheim, Unterstrogn
Wahllokal: Grundschule Bockhorn, Obere Hauptstr. 2 A (Mehrzweckraum)
Stimmbezirk 02 Süd-Ost (Kirchasch, Maierklopfen und Umgebung)
Am Jagdhaus, Bernau, Breitasch, Englpolding, Eschlbach, Ferteln, Flanning, Gugging, Ham-merthal, Hörgersberg, Hubberg, Hundshof, Kinzlbach, Kirchasch, Köhl, Kölling, Loh, Maierklopfen, Mauggen, Neukirchen, Neumauggen, Obermailling, Oppolding, Papferding, Polzing, Salmannskirchen, Schwabelsöd, Schwarzhölzl, Tankham, Thal, Übermiething, Untermailling, Wiesthof, Windham
Wahllokal: Grundschule Bockhorn, Emlinger Str. 1 (Turnhalle)
Bitte bringen Sie zur Abstimmung Ihre Wahlbenachrichtigung (oder Wahlschein) sowie Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Wer ist wahlberechtigt?
Ihre Stimme abgeben dürfen bei der Landtags- und Bezirkswahl
- Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- sich seit mindestens drei Monaten in Bayern aufhalten
- und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Wie wird gewählt?
Für die Landtags- und Bezirkswahl haben alle Wählerinnen und Wähler jeweils zwei Stimmen – Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreisbewerber (von einer Partei oder Wählergruppe nominiert) gewählt. Diesen Bewerber nennt man „Direktkandidat“. Der Wähler kann den Kandidaten wählen, zu dem er einen persönlichen, direkten Bezug hat. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen hat. Mit der Zweitstimme wird ein Bewerber oder eine Bewerberin auf der Wahlkreisliste gewählt. Auch diese werden von den Parteien oder Wählergruppen aufgestellt. Beide Stimmen können unabhängig voneinander abgegeben werden.
Briefwahl
Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen wollen, müssen dazu einen Antrag bei der Gemeinde stellen. Hierzu kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder die Eingabemaske in unserem Bürgerservice-portal unter www.buergerserviceportal.de/bayern/bockhorn verwendet werden.
Die letzte Möglichkeit zur Abholung der Briefwahlunterlagen besteht am
Freitag, 6. Oktober 2023, bis spätestens 15.00 Uhr.
Für Fragen rund um die Landtags- und Bezirkswahl steht Ihnen im Rathaus Herr Florian Stein unter Tel. 08122/9953-17 zur Verfügung.
Hinweis der Regierung von Oberbayern vom 14.09.2023 zu den Stimmzetteln für die Bezirkswahl
Auf den Stimmzetteln C und D zur Bezirkswahl hat sich in der Unterüberschrift unter der Überschrift STIMMZETTEL FÜR DIE BEZIRKSWAHL AM 8. OKTOBER 2023 ein Fehler eingeschlichen:
Anstatt:
C. Erststimme für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten bzw.
D. Zweitstimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten
müsste es lauten:
C. Erststimme für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Stimmkreis bzw.
D. Zweitstimme für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Wahlkreis
Diese Falschbezeichnung ist kein mandatsrelevanter Fehler und hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Stimmabgabe und der Wahl. Die Berichtigung wurde durch Bekanntmachung im Oberbayerischen Amtsblatt (Nr. 23 Sonderausgabe vom 14.09.2023) veröffentlicht.