Der Gesetzgeber hat beschlossen, den Kinderreisepass zum 01.01.2024 abzuschaffen, da er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit sowie der teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat.
Das Bürgerbüro kann Kinderreisepässe (13 € Neuausstellung, 6 € Verlängerung) daher nur noch bis zum 31.12.2023 ausstellen oder verlängern, ab dem 01.01.2024 können sich Eltern zwischen einem Reisepass (37,50 €) oder Personalausweis (22,80 €) entscheiden. Diese sind jeweils sechs Jahre gültig, außer das Aussehen des Kindes verändert sich innerhalb dieser Zeit so stark, dass eine zweifelsfreie Identifizierung nicht mehr möglich ist.
Wir bitten Sie, dies für kommende Reisen ab dem nächsten Jahr zu beachten. Eine Lieferung von Personalausweisen oder Reisepässen kann nach Antragstellung mehrere Wochen dauern.
Nähere Informationen können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat, häufige Fragen und Antworten zu Pässen, Unterpunkt Gültigkeitsdauer abrufen.
Die Zustimmungserklärung zur Ausstellung von Pässen für Kinder haben wir Ihnen hier verlinkt.
Wir bitten Sie, dies für kommende Reisen ab dem nächsten Jahr zu beachten. Eine Lieferung von Personalausweisen oder Reisepässen kann nach Antragstellung mehrere Wochen dauern.
Nähere Informationen können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat, häufige Fragen und Antworten zu Pässen, Unterpunkt Gültigkeitsdauer abrufen.
Die Zustimmungserklärung zur Ausstellung von Pässen für Kinder haben wir Ihnen hier verlinkt.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie noch über die Erhöhung der Gebühren für Reisepässe zum 01.01.2024 informieren:
Ab dem kommenden Jahr steigen die Gebühren für einen biometrischen Reisepass für Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr von 60,00 € auf 70,00 €. Bis Ende des Jahres kann eine Beantragung noch gegen eine Gebühr von 60,00 € erfolgen.
Ab dem kommenden Jahr steigen die Gebühren für einen biometrischen Reisepass für Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr von 60,00 € auf 70,00 €. Bis Ende des Jahres kann eine Beantragung noch gegen eine Gebühr von 60,00 € erfolgen.