In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Nähere Informationen sowie ein Bewerbungsformular finden Sie nachfolgend.

Bekanntmachung zur Bewerbung für die Schoeffen-Vorschlagsliste

Merkblatt Schöffen

Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern"

Bewerbungsformular Schöffe

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die Gemeinde Bockhorn hat drei Wahlvorschläge an das Amtsgericht Erding zu melden, die Auswahl erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 21. April 2023 schriftlich bei uns ein und verwenden Sie hierzu ausschließlich das obige Formular. Für Fragen zum Schöffenamt steht Ihnen im Rathaus unter Tel. 08122/9953-17 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Herr Florian Stein zur Verfügung.